Allgemeine Vertragsbedingungen = Anlage 1
zum Mietvertrag über eine möblierte Ferienwohnung
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn die Rechnung über den gesamten Mietpreis vorab vom Mieter bezahlt worden ist und der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter vorliegt. Die Zahlungsbedingungen werden innerhalb der Rechnung ausgewiesen. Trifft die Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Sollte sich die gesetzliche Umsatzsteuer bis zum Ende des Mietverhältnisses erhöhen, hat der Mieter die hieraus resultierenden Mehrkosten zu tragen. Alle Daten werden geschützt gemäß BDSG.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen, besondere Steuern, etc. sind nicht im Mietpreis enthalten.
3. Anreise- und Abreisezeiten
Die Anreisezeit liegt zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr am Nachmittag. Die Abreisezeit liegt zwischen 08.00 Uhr und 11.00 Uhr am Vormittag. Darüber hinaus können je nach Umsetzbarkeit individuelle Vereinbarungen über An- und Abreisezeiten getroffen werden.
4. Stornierung
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 10% des Mietpreises, mindestens jedoch EUR 50,00;
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 25% des Mietpreises;
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 50% des Mietpreises;
danach: 80% des Mietpreises.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Ersatzmieter zu wählen.
4. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet.
5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht (vgl. Nr. 3) in ordentlichem Zustand samt Inventar in besenreinem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
7. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
8. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.